Willkommen im Hostel Guben
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  • Bahnhofstr. 6
  • 03172 Guben
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Hausordnung

  1. Das Rauchen und jegliches Hantieren mit offenem Feuer sind im gesamten Hostel ausnahmslos untersagt.
  2. Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen ist die Zubereitung von warmen Speisen und Getränken in den Wohn- bzw. Schlafräumen nicht gestattet.
  3. Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22:00-6:00 Uhr) möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22:00-6:00 ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Hostelbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbergungsvertrages getroffen werden können.
  4. Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt.
  5. Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen.
  6. Das Halten und Mitbringen von Tieren ins Hostel ist, mit Ausnahme von Blindenhunden etc., nicht gestattet.
  7. Die Feuerverhütungsvorschriften sind unbedingt zu beachten. Schäden oder Störungen melden Sie bitte unverzüglich der Hostelleitung! Informieren Sie sich bitte über die Lage der Fluchtwege.
  8. Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und anderer Drogen in das, bzw. im Hostel ist den Bewohnern und deren Besuchern generell untersagt. Die Hostelleitung behält sich vor, in den Zimmern gelagerten Alkohol und andere Drogen für die Dauer des Aufenthaltes zu verwahren.
  9. Der Konsum von Drogen oder Alkohol auf den Gästezimmern/ -etagen ist nicht gestattet.
  10. Waffen jeglicher Art dürfen nicht in das Hostel eingebracht werden.
  11. Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses ist nicht gestattet.
  12. Die Hostelleitung übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich die Hostelleitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Hostelleitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen.
  13. Hostel-Verweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.
  14. Wer durch Zigarettenrauch oder sonstigen Umgang mit Feuer oder Rauch die Brandmeldeanlage fahrlässig auslöst (Rauchmelder an der Decke) oder missbräuchlich die Handmelder betätigt, hat die Folgekosten des automatischen Feuerwehreinsatzes in voller Höhe zu tragen.
  15. Begleitpersonen von Gruppen haben Vorbildfunktion und sollen sich bezüglich Rauchen und Alkohol dementsprechend verhalten.
  16. Der Betrieb von Radios und sonstigen Abspielgeräten ist im Haus nicht erwünscht. Der Betrieb dieser ist ausschließlich mit Kopfhörern erlaubt, ohne andere Gäste zu stören. Radios und sonstige Abspielgeräte können von der Hostelleitung jederzeit auch vorsorglich bis zur Abreise eingezogen werden.
  17. Die zentralen Aufenthaltsbereiche und Flure des Hostels können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.

04/2018

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