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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hostel Guben

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für das HOSTEL-GUBEN

Stand: 23.04.2018

HOSTEL GUBEN

RIVAG Betriebs UG

Bahnhofstr. 6, 03172 Guben

Telefon: +49 35 61 / 686 57 34

E-Mail: www.hostel-guben.de

Steuernr.: 056/117/02061

HRB 13536 CB

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels „HOSTEL-GUBEN“ RIVAG Betriebs UG, Bahnhofstr. 6, 03172 Guben (im Folgenden kurz „Hostel“ genannt).

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hostel und dem Kunden individuell vereinbart wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Hostelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Kunden einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Hostel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

2.2 Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Kunden, haftet er dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelannahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.

2.4 Buchungen dürfen nur durch voll geschäftsfähige Personen getätigt werden.

2.5 Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und kann über die Website des Hostels (www.hostel-guben.de) heruntergeladen oder beim Hostel erfragt werden.

3. Preise, Leistungen, Zahlungen

3.1 Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Das Hostel ist aus wichtigem Grund berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hostel oder Beherbergungsort vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hostel Regressansprüche gestellt werden können, wenn die Unterbringung im reservierten Hostel nicht möglich ist.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels gegenüber Dritten.

3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.5 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anheben. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

3.6 Die Preise können vom Hostel auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hostel dem zustimmt.

3.7 Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.8 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hostel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bzw. eine Anhebung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.9 Der Gesamtbetrag abzüglich eventueller Vorauszahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise fällig.

3.10 Das Hostel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden im Hostel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und eine sofortige Zahlung zu verlangen.

3.11 Bei Gruppen ab 10 Personen wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des gesamten Buchungsbetrages 6 Wochen vor Anreise fällig. Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, ohne eine weitere Zahlungsaufforderung seitens des Hostels am Anreisetag zu zahlen.

3.12 Kostenübernahmen werden vom Hostel nur bis zu einem Betrag von maximal 500,00 EUR pro Aufenthalt und nur von Firmen oder Institutionen mit Sitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz akzeptiert. Das Hostel benötigt eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie. Dieses gilt nicht für Buchungen durch Behörden und staatliche Einrichtungen. Kostenübernahmen gelten ausschließlich für Übernachtungskosten sowie ggf. Frühstück und Parkplätze. Eine Rechnung wird nach Aufenthalt des Kunden an die im Formular aufgeführte Adresse gesandt. Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare des Hostels mit Firmen- bzw. Behörden- bzw. Institutionsstempel akzeptiert. Das Hostel behält sich vor, Kostenübernahme-Erklärungen im Einzelfall abzulehnen.

3.13 Rechnungen des Hostels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, Zahlung leistet. Dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, gegenüber Verbrauchern die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Hostel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hostel eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben.

3.14 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Kunden

4.1 Das Hostel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

4.1.1 Individualreisende bis 10 Personen:

Im Falle einer Stornierung nach 11:00 Uhr am Tag vor der Anreise bis 11:00 Uhr am Tag der Anreise berechnet das Hostel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung. Im Falle einer Stornierung nach 11:00 Uhr oder bei Nichtanreise am Tag der Anreise berechnet das Hostel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten und zweiten Übernachtung.

4.1.2 Gruppenbuchungen ab 10 Personen:

Es gilt eine Stornierungsfrist von 60 Tagen für Gruppenbuchungen auf Basis von Mehrbettzimmern und sonstigen Zimmern. Diese Frist gilt auch, wenn der Vertrag innerhalb dieser Frist abgeschlossen wurde. Bei einer Stornierung innerhalb dieser Frist ist der Kunde verpflichtet, Stornierungsgebühren nach folgender Maßgabe zu zahlen:

a. 55 bis 28 Tage vor geplantem Anreisetermin sind 40 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.

b. 27 bis 14 Tage vor geplantem Anreisetermin sind 60 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.

c. 13 bis 7 Tage vor geplantem Anreisetermin sind 80 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.

d. Bei einer Stornierung weniger als 6 Tage vor geplantem Anreisetermin oder einer Nichtanreise werden 90 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet.

e. Leichte Veränderungen in der Anzahl der Gäste von weniger als 10 Prozent, ausgehend von der ursprünglichen vereinbarten Gesamtgästezahl, bleiben stornokostenfrei, sofern diese unmittelbar nach Bekanntwerden der Gruppenreservierung der Hostel Guben schriftlich, jedoch spätestens bis 3 Tage vor Anreise bis 12:00 Uhr mittags, mitgeteilt werden.

f. Gebuchte Verpflegungsleistungen können bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet.

4.2 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hostel kein Schaden oder der dem Hostel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

4.3 Die vorstehenden Regelungen zu den Stornierungsfristen und -gebühren gelten entsprechend, sofern nicht bei Vertragsabschluss gesonderte Regelungen getroffen wurden (z. B. für Buchungen zu Sonderterminen wie Feiertage, Messen etc.).

4.4 Ein Rücktritt des Kunden von einem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung des Hostels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

5. Rücktritt des Hostels

5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3 Abs. 7, 8 und 11 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.2 Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere sofern:

a. höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

b. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks des Aufenthaltes, gebucht werden;

c. das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist;

c. in Verstoß gegen Ziffer 2. Abs. 3 oder 4, Ziffer 6 Abs. 4 oder 8 bis 10 vorliegt;

d. das Hostel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hostels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hostels gefährdet erscheinen;

e. der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

f. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

5.3 Das Hostel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.4 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise, sonstige Bestimmungen zum Hostelaufenthalt

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hostel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

6.2 Bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen mit Unterbringung in Mehrbettzimmern bestimmt das Hostel, in welcher Aufteilung die Gäste untergebracht werden.

6.3 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

6.4 Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine garantierte Buchung vorliegt, die durch eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gewährleistet wurde, hat das Hostel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hostel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

6.5 Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt werden. Danach kann das Hostel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 100 Prozent des vollen gültigen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hostel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.6 Bei Gruppen ab 10 Personen ist dem Hostel spätestens bei Anreise eine Liste aller Teilnehmer mit vollem Namen und Geburtsdatum auszuhändigen.

6.7 Überschreitet die Gesamtzahl der Gäste die vertraglich vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Gäste kein Anspruch auf Unterbringung.

6.8 Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung im Schlafsaal nicht gestattet. In Privatzimmern dürfen minderjährige Personen nur in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person oder mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten inklusive einer Kopie des Personalausweises der jeweiligen Person übernachten. Diese Regelung gilt nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person.

6.9 Bei einer Übernachtung im Schlafsaal gilt ein maximaler Aufenthalt von 14 Nächten innerhalb eines Monats.

6.10 Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Das Mitbringen von medizinischen Großgeräten ist nur in privaten Zimmern erlaubt.

6.11 Bei Buchung von Übernachtung mit Frühstück wird das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht. Bei Buchung von Halb- oder Vollpension wird als erste Mahlzeit, sofern nichts anderes vereinbart, Abendessen gereicht. Die Essenszeiten werden spätestens bei Ankunft der Gruppe festgelegt.

7. Haftung / Verjährung

7.1 Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hostel behält sich das Recht vor, bei Anreise der Gruppe eine Kaution in Höhe von 10,00 EUR pro Person, jedoch maximal 500,00 EUR pro Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern dem Hostel kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist. Schäden, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen.

7.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird sich das Hostel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hostel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

7.3 Das Hostel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden an eingebrachten Sachen des Kunden sowie aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

7.4 Das Hostel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hostels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen

Fehlern oder bei Personenschäden.

7.6 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hostels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hostel nicht, soweit das Hostel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hostelgrundstücks gegenüber dem Hostel geltend gemacht werden.

7.7 Weckaufträge werden vom Hostel nicht ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.8 Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hostel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Die Zustelladresse des Hostels kann von der Hostel- oder Firmenadresse abweichen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hostel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

7.9 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hostels beruhen.

7.10 Haftungsausschluss: Das Turnen auf und das Springen von, sowie die unsachgemäße Nutzung/Handhabung der 2-Etagenbetten ist strengstens untersagt. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch das Fallen aus dem Etagenbett zustande kommen. Schäden durch die unsachgemäße Nutzung der Etagenbetten trägt der Gast selbst.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt alsGerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hostels. Das Hostel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.

8.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ort, Datum                                                                                       Firmenstempel I Name

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